2. März 2010 - 11:42 | Neuen Kommentar schreiben
Das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung ..
Ein Moment der Ekstase - die pure Freude durchströmt mich.
Dann Verwunderung .. Erstaunen .. vorsichtige Zweifel..
Dann Depression.
Das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung ist ein Pyrrhussieg. Ja, der Gesetzgeber wurde abgewatscht - und zwar kräftig. Ja, das aktuelle Gesetz ist gekippt und die Daten müssen gelöscht werden. Aber - Daten dürfen auf Vorrat gespeichert werden. Die Verwendung dieser Daten zur Gefahrenabwehr ist zulässig. Die Zuordnung von IP-Adressen zu Personen ist weiterhin möglich (und steht nicht unter den vom BVerfG aufgestellten Schutzvorschriften), Ein Richtervorbehalt muss nicht notwendigerweise sein, die Verwendung bei Ordnungswidrigkeiten ist zulässig- der Auskunftsanspruch nach dem UrhG ist also weiterhin da.
All das was wir - aus guten Gründen - ablehnen .. es bleibt erlaubt. Die Verdachtsunabhängige Speicherung von Daten, die Verwendung dieser Daten bei Nichtigkeiten, etc
Ja, ein paar Schutzvorschriften wurden aufgebaut - aber ich bin gerade haltlos deprimiert. Alle Hoffnungen ruhen nun auf einem Gang zum EuGH.
Oh und: Ohne Vorratsdatenspeicherung entstünde ein "Rechtsfreier Raum" im Internet laut dem Urteil. Ich kann mich nicht freuen.
[Update3:
Mehr Informationen bsp. von der
[...] Vorratsdatenspeicherungs-Urteil – ein Pyrrhussieg, Tirsales (Piratenpartei) Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Kramkiste. Bookmarken: Permanent-Link. Kommentieren oder ein Trackback hinterlassen: Trackback-URL. « Es sind die scheinbaren Kleinigkeiten… [...]
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[...] Tirsales Gedankenraum bezeiochnet das Urteil als Pyrrhussieg [...]
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